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Besonders in Regionen wie dem Münsterland, Gronau oder Epe, wo Immobilienkäufe boomen, sollten sich Käufer und Verkäufer genau informieren. Wer sich in steuerlichen Fragen nicht auskennt, riskiert nicht nur unerwartete Nachzahlungen, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen. Hier sind drei häufige Steuerfallen, die unbedingt vermieden werden sollten.
Der „Trick“ mit der Kaufpreisaufteilung
Beim Immobilienkauf entstehen hohe Nebenkosten, darunter die Grunderwerbsteuer. Einige Käufer versuchen, diese zu senken, indem sie den Kaufpreis aufteilen – beispielsweise indem sie den Grundstücksanteil künstlich gering ansetzen und stattdessen Einbauten wie Küchen oder Garagen hoch bewerten.
Doch diese Praxis kann gefährlich werden: Das Finanzamt prüft die Kaufpreisaufteilung genau. Wird eine unrealistisch hohe Summe für Inventar angesetzt, kann die Behörde den Kaufpreis korrigieren und die Steuerlast entsprechend anpassen. In einigen Fällen drohen Nachzahlungen, in anderen sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Besser ist es, von Anfang an eine nachvollziehbare und marktgerechte Kaufpreisaufteilung zu wählen. Käufer sollten sich an aktuellen Vergleichswerten orientieren und bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzuziehen. So lassen sich spätere Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt vermeiden, und der Kaufprozess verläuft rechtssicher.
„Schenkung statt Verkauf“ – Familienrabatte mit Risiko
Gerade in familienfreundlichen Regionen wie dem Münsterland wird oft innerhalb der Familie eine Immobilie übertragen. Dabei kommt es vor, dass Eltern ein Haus zu einem symbolischen Preis an ihre Kinder verkaufen, um Schenkungssteuer zu sparen. Doch hier lauert eine tückische Steuerfalle.
Wenn der Kaufpreis deutlich unter dem Verkehrswert liegt, kann das Finanzamt den Vorgang als verdeckte Schenkung werten. Die Konsequenz: Es wird nachträglich Schenkungssteuer fällig. Wer also ein Haus innerhalb der Familie verkaufen oder übertragen möchte, sollte sich nicht allein auf eine niedrige Kaufsumme verlassen.
Sinnvoller ist es, eine professionelle Wertermittlung durchführen zu lassen. Alternativ können Modelle wie eine Schenkung mit Nießbrauchrecht geprüft werden, die steuerliche Vorteile bieten, ohne das Finanzamt unnötig auf den Plan zu rufen. So bleibt der Immobilienübergang innerhalb der Familie finanziell planbar und rechtlich einwandfrei.
Spekulationsfrist ignorieren – teure Steuerfalle beim Weiterverkauf
In stark nachgefragten Immobilienmärkten überlegen viele Käufer, ihre Immobilie nach kurzer Zeit gewinnbringend weiterzuverkaufen. Doch wer sein Haus oder seine Wohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, muss unter Umständen Spekulationssteuer zahlen.
Diese Steuer kann schnell hohe Summen erreichen, besonders wenn der Wert der Immobilie gestiegen ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorhergehenden Jahren selbst bewohnt hat, bleibt steuerfrei. Auch nach Ablauf der Zehnjahresfrist entfällt die Spekulationssteuer.
Wer sich nicht sicher ist, ob der Verkauf einer Immobilie steuerpflichtig ist, sollte vorab eine genaue Berechnung anstellen oder sich professionell beraten lassen. Eine kluge Planung spart hier bares Geld und verhindert unangenehme Überraschungen mit dem Finanzamt.
Fazit: Steuerehrlichkeit zahlt sich aus
In Städten wie Gronau, wo der Immobilienmarkt in Bewegung ist, sollten Käufer und Verkäufer steuerliche Fallstricke nicht unterschätzen. Unüberlegte Tricksereien können hohe Nachzahlungen nach sich ziehen oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Wer sich frühzeitig informiert und auf eine saubere steuerliche Gestaltung achtet, kann den Immobilienkauf oder -verkauf sicher und effizient gestalten. Steuerliche Beratung lohnt sich – nicht nur, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, sondern auch, um langfristig finanziell gut aufgestellt zu sein.